Eine EAA-Expertin ist bei einem Unternehmen vor Ort © KVJS, Thomas Brenner
© KVJS, Thomas Brenner

Arbeitsverhältnisse begleiten

Wenn Sie bereits eine Person mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung beschäftigen und Sie Fragen zur Beschäftigungssituation haben, stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der EAA ebenfalls beratend zur Seite, zum Beispiel hinsichtlich der Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes, der Beantragung von technischen oder finanziellen Hilfen, etc.

Sollte sich über die EAA Beratung hinaus bei Ihrer/m Mitarbeiter/in ein individueller Beratungsbedarf oder psychosozialen Unterstützungsbedarf ergeben, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Integrationsfachdienste (IFD) zur Seite.

 

Als kompetente Ansprechpartner unterstützen die Beraterinnen und Berater Sie bei

  • der Beantragung von Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (technische Arbeitshilfen, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, ...) und zur beruflichen Rehabilitation,
  • Fragen im betrieblichen Alltag, die die nachhaltige Sicherung des Arbeitsverhältnisses betreffen,
  • der betrieblichen Wiedereingliederung nach beruflicher Rehabilitation oder längerer Erkrankung,
  • einem anstehenden betrieblichen Präventionsverfahren sowie
  • der Lösung entstandener Konflikte.

 

Gerne können wir auch für Sie den Kontkat zum IFD herstellen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem EAA-Berater oder Ihrer EAA-Beraterin auf.